Rente/Pension zurückholen! Wie Geschiedene bei Tod der Ex-Frau den Versorgungsausgleich aufheben lassen können

30.08.2018, 15 Uhr - Einbock GmbH


(press1) - 30. August 2018 - Viele Rentner und Pensionäre müssen im Alter mit spitzer Feder rechnen: Das Versorgungsniveau leidet unter der ungünstigen Altersstruktur.

Bei Geschiedenen kommt noch ein weiterer Umstand hinzu: Oftmals wurde im Rahmen der Scheidung ein Ausgleich der unterschiedlichen Versorgungsanrechte (zukünftige Renten und Pensionen) durchgeführt. Derjenige Ehegatte, der dann während der Ehezeit ein Mehr an Versorgungsanrechten erworben hatte, musste entsprechend an den Ex-Ehegatten abgeben (sog. "Versorgungsausgleich").


Im Prinzip sollte nach der Vorstellung des Gesetzgebers eine Halbteilung dieser Versorgungsanrechte erreicht werden.

Gerade bei langer Ehedauer und großen Einkommensunterschieden konnte es hierdurch zu erheblichen Eingriffen in die Versorgungsanwartschaften beim ausgleichspflichtigen Ehegatten kommen.

Nicht selten belaufen sich die entsprechenden Versorgungseinbußen auf viele Hundert oder gar Tausend Euro - monatlich!

Doch was passiert eigentlich, wenn der von der Ausgleichung begünstigte Ex-Ehegatte stirbt?

Eine automatische Aufhebung des Versorgungsausgleich ist vom Gesetz jedenfalls nicht vorgesehen und findet auch nicht statt.

Aber selbst der, der aktiv wird und sich etwa an den Versorgungsträger wendet, scheitert oft an einer zeitlichen Grenze von drei Jahren: Wenn nämlich der verstorbene Ex-Ehegatte bereits länger als drei Jahre Versorgungsleistungen aus dem übertragenen Anrecht bezog, wird ein entsprechender Antrag vom Versorgungsträger abgelehnt.

Allerdings gibt es daneben neuerdings aufgrund mehrerer, ineinandergreifender Gesetzesänderungen noch einen weitgehend unbekannten Weg, der auch nach über dreijährigem Bezug in sog. Altfällen doch noch zu einer Aufhebung des Versorgungsausgleichs führen kann.

Entsprechende Verfahren haben wir bereits mehrfach mit Erfolg für unsere Mandanten durchgeführt. Erst jüngst hat in einem beim Amtsgericht Schwäbisch Gmünd vertretener Pensionär (Beamter) den Verlust von Versorgungsanrechten in Höhe von monatlich 1.796,97 DM (918,78 ¤) aufheben lassen. Kurz zuvor konnten wir für einen Rentner beim Amtsgericht Frankenthal/Pfalz die Aufhebung eines Versorgungsausgleichs über monatlich 952,74 DM (487,13 ¤) erreichen.

Ob die Voraussetzungen für eine entsprechende Abänderung - die neuerdings in zahlreichen Altfällen in Betracht kommt - vorliegen, ist in jedem Einzelfall zu überprüfen.

Betroffene, die eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten wollen, ob der Versorgungsausgleich nach dem Tod des Ex-Ehegattin nunmehr auch in Ihrem Fall rückabgewickelt werden kann, können sich aus dem gesamten Bundesgebiet an die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB wenden, die auf derartige Verfahren spezialisiert ist. Die dortige telefonische Ersteinschätzung erfolgt kostenlos und verpflichtet zu nichts, Hotline 0561 / 580 9915 (http://www.mayer-kuegler.de).

Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartGmbB
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Die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB ist eine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht/WEG-Recht und Verkehrsrecht mit Sitz in Fuldabrück (Landkreis Kassel).


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