Mathias Karlhuber ist ICC-Patentberichterstatter

03.03.2015, 13 Uhr - COHAUSZ & FLORACK


(press1) - ICC-Kommission Gewerblicher Rechtsschutz gilt als wichtiges Sprachrohr für innovative Branchen

Düsseldorf, 2. März 2015 - Mathias Karlhuber, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack (C&F), ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 zum Patentberichterstatter ("Rapporteur Patents") bei der Internationalen Handelskammer (ICC - International Chamber of Commerce) ernannt worden. In den kommenden drei Jahren wird er mit seiner Expertise die Kommission Gewerblicher Rechtsschutz ("IP-Komission") der ICC über Entwicklungen im Patentwesen informieren und neue Themen für die Arbeit der Kommission anstoßen. Zudem vertritt er die ICC auf internationalen Foren und Kongressen.

Die ICC mit Sitz in Paris ist ein Zusammenschluss aus über 7.000 global agierenden Unternehmen und Verbänden. Sie setzt sich für den weltweiten Handel und das Wirtschaftswachstum ein. Die IP-Kommission der ICC befasst sich mit allen Fragen rund um Schutzrechte (Patente, Marken, Design und Urheberrecht) und ist damit ein Sprachrohr für kreative und innovative Branchen. Mit ihren über 300 Vertretern aus Industrie und Wirtschaft gilt sie als wichtige Instanz, um Entscheidungen auf politischer und wirtschaftlicher Ebene zu beeinflussen und Entwicklungen zum Schutz geistigen Eigentums voranzutreiben. Die IP-Kommission der ICC bietet Unternehmen regelmäßig etwa in Form der IP-Roadmap fundiertes Wissen über die Mechanismen des gewerblichen Rechtsschutzes. Die mittlerweile 12. Ausgabe der IP-Roadmap ist im Juli 2014 erschienen.


Christiane Hering
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Über Cohausz & Florack:
Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 100 Mitarbeitern. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Besondere Expertise hat die Kanzlei in der Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Schutzrechtsportfolios. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Kanzlei ist auf allen Technologiefeldern tätig: Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.
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