Datenaustausch mit der Schweiz - die Luft für Steuersünder wird nocht dünner

22.03.2013, 10 Uhr - G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


(press1) - 22. März 2013 - Gruppenanfragen bei der Steueramtshilfe

Mitte Juli 2012 hat das Fiskalkomitee der OECD - in welchem unter anderem auch die Schweiz vertreten ist - die Neukommentierung von Artikel 26 des Musterabkommens zur Steueramtshilfe einstimmig genehmigt. Das Novum ist, dass internationale Amtshilfe nunmehr nicht mehr nur im Einzelfall gewährt werden soll, sondern auch sog. Gruppenanfragen möglich sind. Die OECD Richtlinie sieht vor, dass nationale Steuerfahnder Gruppenanfragen an die Behörden anderer Länder stellen können, bei welchen nicht mehr die Namen einzelner Verdächtiger abgefragt werden, sondern ein verdächtiges Verhaltensmuster abgefragt werden kann, welches vermutlich dazu dient, Steuern zu hinterziehen. Alle Personen, die sich entsprechend dieses Musters verhalten, gehören automatisch zu der Gruppe, über welche dann Daten herausgegeben werden müssen. Das angepasste Steueramtshilfegesetz ist nunmehr per 01.02.2013 in Kraft getreten. Zugelassen sind Gruppenanfragen für solche Fälle, die Zeiträume seit Inkrafttreten des Gesetzes am 01.02.2013 betreffen.


Zunehmende Abkehr vom Geschäftsmodell "Schweizer Diskretion"

Wie wir bereits berichteten (http://gplaw.de/index.php?id=246; http://www.openpr.de/news/693164.html), ist das von der Schweizer Bankenlandschaft vertriebene Geschäftsmodell der "absoluten Diskretion" zukünftig kaum noch haltbar.
Einerseits ist dies bedingt durch die nunmehr von der Schweiz vertretene Finanzmarktpolitik, welche - insbesondere im Hinblick auf die internationale Entwicklung - erkannt hat, dass vor allem im Bereich der Besteuerung mehr Transparenz erforderlich ist. In einem Interview mit der Handelszeitung (http://www.handelszeitung.ch, 07.08.2012, "Jedes Nein hat seinen Preis") äußerte sich der Botschafter und Leiter der schweizerischen OECD-Delegation in Paris, Stefan Flückinger, dahingehend, dass ein Staat wie die Schweiz, ohne globale Allianzen, durch ein stures Nein zu solchen Themen in einer Sackgasse landen könnte.
Der vom Ausland auf die Schweiz ausgeübte Druck, das Bankgeheimnis "aufzuweichen" und bspw. Kundendaten herauszugeben, hat in den letzten Jahren - nicht zuletzt wegen der Allgegenwärtigkeit der Finanzkrise - stetig zugenommen. Dies zeigt sich vor allem auch am Beispiel der USA. Bereits im Jahr 2009 sah sich die FINMA (eidgenössische Finanzmarktaufsicht) nach monatelangen Verhandlungen der UBS mit den amerikanischen Behörden gezwungen, die Übergabe von Kundendaten durch die UBS zu verfügen.
Auch erkennen nunmehr die Banken diese Tendenz in der Finanzmarktpolitik und fordern ihre Kunden - zum Teil unter Fristsetzung und unter Androhung der Auflösung des Geschäftsverhältnisses - auf, gegebenenfalls nicht deklarierte Einkünfte nachzuversteuern, um sich des Makels der "Beihilfe zur Steuerhinterziehung" zu entledigen. Die vor Jahren angekündigte "Weißgeldstrategie" wird zunehmend Realität. Das Kapital Schweizer Banken als "Schwarzgelddepot" wird in naher Zukunft der Vergangenheit angehören. Entweder die betroffenen Kunden ordnen ihre Steuerangelegenheit oder bestehende Geschäftsverhältnisse werden aufgelöst.
Dieser Wandel der Geschäftspolitik der Banken wird vermutlich auch dadurch gefördert, dass die Banken zunehmend für ihre Beratungspraxis zur Verantwortung gezogen werden. Am 05.03.2013 teilte die Bundesstaatsanwaltschaft von New York mit, dass die älteste Schweizer Bank Wegelin & Co. wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt und zur Zahlung von 58 Millionen Dollar verpflichtet worden ist. Zusammen mit den zuvor eingezogen 16 Millionen Dollar ist die Bank verpflichtet, insgesamt einen Betrag in Höhe von umgerechnet 57 Millionen Euro an Strafe, Schadensersatz für entgangene Steuereinnahmen sowie Abschöpfung erzielter Gewinne zu zahlen.


Notbremse Selbstanzeige

Im Hinblick auf die neuen Fahndungsmethoden deutscher Fahnder nimmt der Handlungsdruck für Steuersünder immer mehr zu. Es muss deshalb immer wieder betont werden, dass die Selbstanzeige das einzig probate Mittel ist und bleibt, um den Weg zurück in die Legalität zu finden und das stete Entdeckungsrisiko, welches wie ein Damoklesschwert über den Steuersündern schwebt, aus der Welt zu schaffen.
Für Fragen zu diesem Thema sowie für Erfahrungs- und Informationsaustausch stehen wir Betroffenen gerne zur Verfügung.

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Ansprechpartner: RA Bernd J. Fuhrmann, MBL - (HSG) / RAin Ines Flesch

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