Neues Förderprogramm in Baden-Württemberg - Niedrige Zinsen für energetische Sanierungen

07.05.2012, 11 Uhr - Baufi24 Baufinanzierung AG


(press1) - Hamburg, 07. Mai 2012 - Die grüne Landesregierung in Baden-Württemberg schiebt die Förderung im Bereich der energetischen Gebäudesanierung an. Zu diesem Zweck wurde das Programm "Energieeffizienzfinanzierung - Sanieren" ins Leben gerufen, das seit dem 01.04.2012 verfügbar ist. Ansprechpartner ist die L-Bank, die Landesförderbank des Bundeslandes.

Programm ergänzt KfW-Förderdarlehen
Das Programm "Energieeffizienzfinanzierung - Sanieren" baut auf den Maßnahmen des KfW-Förderprogramms "Energieeffizient Sanieren" in der Kreditvariante auf. Zusätzliche Gelder des Landes Baden-Württemberg verbilligen den Kredit. Unterstützt werden sowohl Einzelmaßnahmen wie auch die Erstellung eines Effizienzhauses nach Maßgaben der ENEV (Energieeinsparverordnung) von 2009. Förderfähig sind in der Variante "Effizienzhaus" nur energetische Sanierungen von Gebäuden, die nach der Sanierung einen Energieverlust haben, der höchstens 15 Prozent über dem eines vergleichbaren Neubaus liegt.

Zwei weitere Möglichkeiten gibt es, die mit staatlichen Geldern subventioniert werden. Zum einen der Erwerb einer Immobilie zur Eigennutzung, wenn der ehemalige Eigentümer bereits eine entsprechende Sanierung veranlasst hat. Zum anderen Häuser, bei denen der Bauantrag vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, wenn die Häuser oder Wohnungen selbst genutzt werden. Dabei kann das Gebäude über bis zu drei Wohneinheiten verfügen, sofern eine davon durch den Eigentümer bewohnt wird. Alle Maßnahmen müssen durch einen Energieberater oder Bausachverständigen begutachtet werden. Diese müssen nach Ende der Sanierung eine Bescheinigung über die geleisteten Arbeiten und deren Energieersparnis erstellen. Erst wenn die Maßnahmen auch den gewünschten Effekt haben, gilt das Gebäude als förderfähig.
Einen Haken hat die Förderung: In Eigenleistung erbrachte energetische Sanierungen sind nicht förderfähig. Es müssen entsprechende Fachunternehmen oder Handwerker beauftragt werden.

Förderumfang und Konditionen
Grundsätzlich sind alle anfallenden Kosten zu 100 Prozent förderfähig, bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro pro Wohneinheit (gesamt: 150.000 Euro), bei Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit (gesamt: 100.000 Euro). Die Laufzeit des Darlehens schwankt zwischen 10 bis 30 Jahren, bei bis zu 5 tilgungsfreien Anfangsjahren. Es gilt eine Zinsfestschreibung von 10 Jahren. Der Soll- und Effektivzins ist derzeit sehr günstig und beträgt 0,75 Prozent. "Grundsätzlich sollten staatliche Fördermittel bei Kauf oder Sanierung auch genutzt werden", rät Stephan Scharfenorth vom Baufinanzierungsportal Baufi24.de (http://www.baufi24.de) . "Die Zinsen liegen zurzeit deutlich unter dem Marktniveau und vergünstigen so die Baufinanzierung." Allerdings richtet sich das baden-württembergische Programm eher an Besserverdienende, denn nicht jeder Käufer einer gebrauchten Immobilie hat noch Luft, um Zehntausende Euro zusätzlich in die Immobilie zu stecken. Dennoch kann das Programm komplett die Finanzierung der energetischen Sanierung übernehmen, und wer bereits Eigentümer einer schuldenfreien Immobilie ist, bezahlt relativ wenig, um diese auf den neusten Stand der Technik zu bringen.

Verknüpfung Förderdarlehen und Baudarlehen
Das Förderprogramm "Energieeffizienzfinanzierung - Sanieren" muss banküblich besichert sein, das heißt, es findet eine Eintragung ins Grundbuch statt. "Die Eigenkapitalausstattung gewinnt bei zusätzlichen Aufwendungen für Energieeffizienz an Bedeutung", so Stephan Scharfenorth, "denn auch die staatlichen Kredite müssen zurückgezahlt werden. Sonst drohen - trotz allem - hohe monatliche oder vierteljährliche Verpflichtungen."


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