Zum Tag der Organspende. Nierenlebendspender grob benachteiligt.

07.06.2016, 13 Uhr - Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.,


(press1) - Thedinghausen, 07. Juni 2016 - Alle Jahre wieder steigen zum Tag der Organspende öffentlichkeitswirksam die Bemühungen zur Erhöhung der Organspendebereitschaft sprunghaft an. Auch wird immer wieder auf die Möglichkeit der Organlebendspende hingewiesen. Bei dieser für die kranken Empfänger als beste Behandlungsmethode propagierten Form der Transplantation, werden jedoch die Risiken der Lebendorganspende und der erbärmliche Umgang mit den oftmals nach der Spende erkrankten Organlebendspender außer Acht gelassen.

Anders als bei der Leberlebendspende verliert der Nierenlebendspender dauerhaft funktionsfähige Nierenmasse. Jeder Spender verfügt nach dem Verlust der Niere über eine geringere Nierenfunktion als vor der Spende. Entgegen der landläufigen Meinung, übernimmt die verbleibende Niere nicht die volle Funktion. Im günstigsten Fall pendelt sich die Nierenfunktion bei ca. 70 % der Ausgangsfunktion ein. Das mag in den meisten Fällen zunächst für ein Leben, nahezu wie vor der Spende, ausreichen. Studien zeigen, die Lebensqualität ist generell eingeschränkt, wenn auch in den meisten Fällen subjektiv als erträglich empfunden. Aber gerade leistungsorientierte Menschen verspüren Einbußen an Lebensqualität.

In ca. einem Drittel der Fälle kommt es zu einer Nierenunterfunktion, die als krankhaft eingestuft werden muss. Neben körperlichen Leistungseinbußen kommt es zu kognitiven Störungen. Bei etwa jedem zehnten Nierenlebendspender kommt es vermutlich unter der Schockwirkung des plötzlichen Nierenverlustes und den hieraus folgenden Verschiebungen im Immun- und Hormonhaushalt zu schweren Erschöpfungserscheinungen, auch bekannt als "Fatigue-Syndrom".

Die geringere Nierenfunktion und die gesunkene Reserve für die altersgemäß sich reduzierende Nierenleistung hat Konsequenzen: Sowohl das Risiko, einmal selbst dialysepflichtig zu werden, als auch die Sterblichkeit, auf Grund höherer Erkrankungsraten steigen signifikant an. Das bestätigen Studien.

Die Nierenlebendspende ist daher im Sinne des Transplantationsgesetzes rechtswidrig, welches eine dauerhafte Beschädigung des Organlebendspenders klar ausschließt.

Dass Nierenlebendspender, entgegen den ärztlichen Verlautbarungen allein wegen des Nierenverlustes behinderte Menschen sind, bestätigt das Versorgungsrecht. Dennoch verschweigt die Aufklärung wesentliche Aspekte zu den Risiken und Konsequenzen einer Nierenlebendspende oder gibt ausweichende Antworten. Spender, die sich offen zu ihren Einschränkungen bekennen, erhalten eine psychische Diagnose. Daher ertragen viele schweigend die Einschränkungen, auch um die Empfänger der Niere nicht zu beunruhigen.

Die von der Politik gefeierte 2012 eingeführte Verbesserung des Versicherungsrechts für Organlebendspender wirkt wie eine Mogelpackung. Viele Krankenkassen verschließen sich trotz klarer Regelungen einer Reha nach der Spende. Die zuständigen Unfallkassen verweigern unter den häufig an Erschöpfungserscheinungen leidenden Nierenlebendspender mit dem Hinweis Leistungen, der wissenschaftliche Zusammenhang sei nicht erwiesen. Hierbei wird bewusst missachtet, dass der Gesetzgeber eine deutliche Beweiserleichterung vorgesehen hat und dass es genügend Studien gibt, die diesen Zusammenhang beschreiben. Selbst eindeutige Gutachten werden missachtet. Nur wer noch ein wenig Kraft hat und über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, klagt gegen die Unfallkassen.

Viele Nierenlebendspender haben ihr bisheriges gutes Leben für eine gute Sache geopfert und sind mit ihrem neuen eingeschränkten Leben auf sich allein gestellt.

Nierenlebendspender werden nach wie vor grob benachteiligt.


Pressekontakt:

Ralf Zietz, 1. Vorsitzender
Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.
27321 Thedinghausen

Fon: 04204-685478

Email: ralf.zietz@nierenlebendspende.comInternet: www.nierenlebendspende.com