T7 e.V. fördert die Verbreitung rechtsverbindlicher eBusiness-Anwendungen durch Rechtsrahmen für das Nachladen von elektronischen Zertifikaten.

19.06.2007, 15 Uhr - T7 e.V.


(press1) - Berlin, 19.05.2007: Der T7 e.V., der Verband deutscher Trustcenterbetreiber, hat nach der Veröffentlichung der technischen Spezifikation jetzt den rechtlichen Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Verfahren umgesetzt, der ein Trustcenter unabhängiges Nachladen der Zertifikate für die elektronische Signaturfunktion durch den Nutzer ermöglicht.

Durch die Verankerung in der T7-Satzung werden die rechtlichen Regelungen für teilnehmende Mitglieder verbindlich und eine gegenseitige Anerkennung der unterschiedlichen Verfahren der angeschlossenen Trustcenter bei T7 e. V. sichergestellt.

Das Nachladen der Signierfunktion hat für Karteninhaber den Vorteil, sich nicht bereits beim Erwerb der Karte für die Signaturfähigkeit entscheiden zu müssen. Die gemeinsame Spezifikation und der nun fertiggestellte Rechtsrahmen ermöglichen u. a., dass der Kartenherausgeber und das Trustcenter, welches das Zertifikat für die elektronische Signaturfunktion im Nachladeprozess bereitstellt, unterschiedliche Dienstleister sein können. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um entsprechend der eCard-Strategie der Bundesregierung eine Interoperabilität der Infrastrukturen herbei zu führen. So können nun alle Chipkarten, die im Rahmen von Bundesprojekten ausgegeben werden, z. B. der elektronische Heilberufsausweis, die elektronische Gesundheitskarte oder der digitale Personalausweis, auch nachträglich durch ein vom Karteninhaber gewähltes Trustcenter mit einem Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur ausgestattet werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nachladbarkeit wurden gemäß den Anforderungen des deutschen Signaturgesetzes definiert und durch zusätzliche gemeinsame Sicherheitsmaßnahmen ergänzt.

Der Kernpunkt des Verfahrens besteht in der technischen Vorbereitung der Chipkarten vor der Auslieferung an den Kunden. Nachfolgend kann der Karteninhaber ein beliebiges Trustcenter zur Ausstellung und (Online-) Übersendung der Zertifikate in Anspruch nehmen, die für die Erzeugung von qualifizierten elektronischen Signaturen erforderlich sind.

Die im T7 e.V. zusammengeschlossenen Trustcenter haben das Ziel, über gemeinsame Standards die technisch-organisatorischen Hürden bei der Verwendung elektronischer Signaturen zu überwinden. Neben der Nachladespezifikation wurde bereits mit "ISIS-MTT" eine Spezifikation veröffentlicht, die wesentlich dazu beigetragen hat, die Interoperabilität elektronischer Signaturen zu gewährleisten.

"Die Trustcenterbetreiber haben sich auf einen rechtlichen Rahmen geeinigt, der sicherstellt, dass die Verbreitung von qualifizierten Zertifikaten kostengünstig und nach individuellem Anwendernutzen möglich wird. Damit steht die elektronische Signatur grundsätzlich jedem Inhaber einer eCard-kompatiblen Karte zur Verfügung", sagt Marcus Belke, Geschäftsführer T7 e.V. Die T7-Mitglieder schaffen damit wichtige Voraussetzungen für die Kartenprojekte des Bundes.

Die aktuelle Fassung der Spezifikation ist unter http://www.t7-isis.org abrufbar.


Der T7 e.V. ist die Arbeitsgemeinschaft von Trustcenterbetreibern und Zertifizierungs¬diensteanbietern. Seine Mitglieder sind Herausgeber von Chipkarten und Zertifikaten, die eine Voraussetzung für qualifizierte elektronische Signaturen nach dem deutschen Signaturgesetz sind. T7-Mitglieder sind D-Trust GmbH, DATEV eG, Deutsche Post Com GmbH, Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Deutsche Telekom AG und TC Trustcenter GmbH. Die seit 1999 bestehende Arbeitsgemeinschaft ist seit Januar 2005 ein eingetragener Verein und Berufsverband. Dieser vertritt die Interessen der deutschen Trustcenterbetreiber und fördert die Anwendungsmöglichkeiten und die Anwendungsfreundlichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur.
In diesem Zusammenhang stellt der T7 e.V. unter der Adresse http://www.t7-isis.org u.a. eine Informationsplattform zur Verfügung, die sämtliche öffentlichen Spezifikationen zugänglich macht. Anwendungsentwickler und Anbieter können dort Informationen zur Einbindung von Signaturkarten abrufen. Unter http://www.signaturauskunft.de stellt T7 e.V. eine öffentliche Datenbank mit den aktuellen Akzeptanzstellen für die qualifizierte elektronische Signatur bereit.

Vorstände:
Dr. Rüdiger Mock-Hecker, Michael Leistenschneider

Vereinssitz:
T7 e.V.
Kommandantenstraße 15
10969 Berlin

Geschäftsführer:
Marcus Belke

Geschäftsstelle:
T7 e.V. - Geschäftsstelle
Wilhelmstraße 40-42
53111 BONN
gs@t7-isis.org