Gericht: Prüfung der Personalausweisnummer zum Jugendschutz im Internet ausreichend

04.02.2003, 15 Uhr - Huch Medien GmbH


Gericht: Prüfung der Personalausweisnummer zum Jugendschutz im Internet ausreichend
(press1: iBOT) - (Mainz/Düsseldorf) Als "Sieg der Vernunft" hat die in Mainz ansässige Erodata GmbH eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf bezeichnet. Das Gericht hatte am Freitag in der Berufung gegen ein umstrittenes Urteil des Amtsgerichts Neuss den Angeklagten vom Vorwurf der Verbreitung pornographischer Schriften freigesprochen. Um zu verhindern, dass sein pornographisches Angebot Minderjährigen zugänglich wurde, hatte der angeklagte Webmaster ein so genanntes Altersverifikationssystem (AVS) eingesetzt. Dieses prüft die Personalausweisnummer des Nutzers und stellt so fest, ob dieser volljährig ist.

In seiner Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass zwar jedes Altersverifikationssystem im Internet unter bestimmten Voraussetzungen umgangen werden könne. Die Kontrolle von Personalausweisnummern biete aber immer noch deutlich mehr Schutz als beispielsweise offene webbasierte Groups.

Die Erodata GmbH ist ein Softwareunternehmen, welches u.a. auch AVS herstellt, die eine Prüfung der Personalausweisnummer vorsehen. In diesem Marktsegment ist das Softwarehaus Marktführer in Deutschland. Durch zusätzliche technische Kontrollmaßnahmen wirkt die Erodata GmbH einem eventuellen Missbrauch ihres AVS entgegen. Das Mainzer Softwarehaus hatte das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Amtsgericht Neuss maßgeblich unterstützt.

"Wir begrüßen es, dass sich erstmals ein Gericht vorurteilsfrei und sachkundig mit Altersverifikationssystemen auseinander gesetzt hat. Wir unterstützen durch kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Software den Jugendschutz nachhaltig", sagte Erodata-Geschäftsführer Tobias Huch in Mainz. "Es kann jedoch nicht sein, dass übereifrige Jugendschützer, die zum Teil sogar Zensurmaßnahmen fordern, den Wirtschaftsstandort Deutschland kaputtreden. Wir brauchen einen vernünftigen und international kompatiblen Ausgleich zwischen den Rechten auf freie Meinungsäußerung und elektronische Pressefreiheit und dem Jugendschutz."

Gleichzeitig gab das Mainzer Softwareunternehmen bekannt, dass es in der vergangenen Woche schriftlich unangenehme Fragen an die Länderstelle für den Jugendschutz in Mediendiensten, jugendschutz.net, gerichtet habe. Jugendschutz.net hatte zuvor durch aus Sicht der Erodata GmbH nicht sachgerechte Äußerungen zu AVS für Rechtsunsicherheit gesorgt. Jugenschutz.net ist gehalten, bis zum 20. Februar auf die gestellten Fragen zu antworten. "Wir hoffen, dass das Urteil des Landgerichts Düsseldorf für alle Webmaster und den Markt für Altersverifikationssysteme die dringend benötigte Klarheit bringt", erklärte Erodata-Geschäftsführer Huch.

Kontakt:

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z.H.: Tobias Huch
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55130 Mainz

Tel.: 06131-69850-0
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