Gesetzliche Krankenkassen: Beitragserhöhungen im Januar – 26 Mio. Beitragszahler betroffen – Wie können Sie wechseln!

10.01.2003, 10 Uhr - Webservice Leidloff + Löwe GbR


Gesetzliche Krankenkassen: Beitragserhöhungen im Januar - 26 Mio. Beitragszahler betroffen - Wie können Sie wechseln!
(press1: iBOT) - Rund 80 für jedermann geöffnete gesetzliche Krankenkassen und weitere betriebsbezogene Kassen haben ihre Sätze im neuen Jahr erhöht. Das bedeutet, rund 26 Millionen Beitragszahler sind von diesen Erhöhungen betroffen. Die Mehrkosten für jeden Einzelnen betragen bis zu 310 Euro im Jahr. Krankenkassensuche.de die Verbraucherseite zum Thema Krankenkassen hat für Sie die wichtigsten Fakten bezüglich eines Wechsels zusammengetragen.

Krankenkassenbeiträge: Die teuerste geöffnete gesetzliche Krankenkasse derzeit ist die BKK Berlin, mit einem Beitragssatz von 15,7 Prozent. Die günstigsten bundesweit geöffneten sind die BKK Essanelle und die Taunus BKK, mit einem Beitragssatz von 11,9 Prozent. Das heißt: Wenn Sie jetzt 2.000 Euro im Monat verdienen, kommen Sie auf eine Differenz von sage und schreibe 456 Euro im Jahr, die Sie sparen können. Den gleichen Betrag spart übrigens auch Ihr Arbeitgeber.

Wechsel: Wenn die Kasse im Januar erhöht hat und Sie wechseln wollen, dann sollten Sie noch in diesem Monat die Kündigung schreiben - entsprechend der Kündigungsfrist zum 31.03.2003. Resultiert die Beitragserhöhung allerdings aus einer Fusion, d.h. dem Zusammenschluss zweier Kassen, können Mitglieder nur wechseln, wenn Sie bereits länger als 18 Monate Mitglied der jeweiligen Krankenkasse sind.

Wechselkriterien: Ein Wechsel ist grundsätzlich zu allen im jeweiligen Arbeits- oder Wohnort geöffneten gesetzlichen Krankenkassen möglich. Neben dem Beitragssatz sollten Sie auch auf den Service der Krankenkasse, die Öffnungszeiten, die Frage, wie schnell die Anträge bearbeitet werden und ob es dort persönliche und kompetente Ansprechpartner gibt berücksichtigen. Wer Wert auf persönlichen Kontakt legt, sollte in jedem Fall auf ein möglichst dichtes Filialnetz und gute Erreichbarkeit achten.

Leistungen: Etwa 95 Prozent aller Leistungen sind durch den Gesetzgeber einheitlich geregelt, das bedeutet: Die gesetzlichen Kassen haben bei fünf Prozent ihrer Leistungen einen Ermessensspielraum, der große Rest dagegen ist garantiert, egal, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie Mitglied sind. Die Krankenkasse wird immer das bezahlen, was an ärztlichen Behandlungen und Therapiemethoden medizinisch notwendig ist.

Krankenkassensuche.de: ist eine der führenden Verbraucherseiten zum Thema Krankenkassen, die alle über 200 geöffneten gesetzlichen Krankenkassen berücksichtigt. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Krankenkassen finden Sie auf www.krankenkassensuche.de   oder können Sie bei uns erfragen.

www.krankenkassensuche.de   Herr Torsten Leidloff
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