Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) fordert bundesweite Vereinheitlichung und Neuformulierung der Ausländerbesteuerung

14.08.2002, 13 Uhr - Goldmann PR


Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) fordert bundesweite Vereinheitlichung und Neuformulierung der Ausländerbesteuerung
(press1: musikpresse.de) - Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) wird erneut initiativ in Bezug auf eine dringend anstehende Revidierung der Ausländerbesteuerung nach § 50a Abs. 4 EStG. Die Vertreter der Deutschen Konzertdirektionen kritisieren die derzeit gültige Steuergesetzgebung hinsichtlich der Besteuerung ausländischer Produktionsgesellschaften sowie deren bundesweit uneinheitliche Handhabung durch die Finanzverwaltungen. Mit einer Eingabe an das Bundesfinanzministerium möchte der Verband die Diskussion mit neuen Argumenten wiederbeleben und dafür sorgen, dass das Thema Ausländerbesteuerung nach den Bundestagswahlen von der Regierung baldmöglichst in Angriff genommen wird. Ziel ist die Neuformulierung der Ausländerbesteuerung und Vereinheitlichung der Gesetzgebung.

Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen fordert hinsichtlich der Besteuerung von ausländischen Produktionsgesellschaften, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Konzerten erbringen, klarstellende Regelungen des Gesetzgebers. Die bisherige Praxis sah bei der Übernahme von Leistungen durch ausländische Produktionsdienstleistungsgesellschaften bislang keine Abzugsteuer nach § 50a Abs. 4 EStG vor. Die Abzugsteuer fiel bisher lediglich auf die Künstlergage selbst an. Das Finanzgericht München hat durch seinen Beschluss vom 22.03.2002 (1 V 4030/01) jüngst jedoch eine gegenteilige Rechtsauffassung vertreten. Dieser Rechtsauffassung folgt derzeit zum Beispiel das für die Künstlerbesteuerung zuständige Finanzamt München. Es vertritt die Auffassung, dass die Aufwendungen für die Produktion, d.h. Bühne, Licht, Ton, Technik u.ä. durch den Betrieb des Künstlers veranlasst sind und daher diese Aufwendungen dem Künstler selbst zurechnen sind. Dies hat zur Folge, dass der Künstler einen entsprechenden Ausländersteuerabzug gem. § 50a Abs. 4 EStG auch für die Höhe der Vergütung, die an die Produktionsgesellschaft gezahlt wird, hinnehmen muss.

Andere Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland folgen dieser Auffassung derzeit noch nicht, so dass es zu einer uneinheitlichen Praxis der Besteuerung von Konzerten kommt, bei denen Produktionsdienstleister eingeschaltet sind. Die Auswirkungen sind katastrophal, da auf die erheblichen Produktionskosten, die insbesondere bei Großkonzerten anfallen, ein Steuerabzug vorzunehmen ist, der oft höher ist als die Künstlergage selbst. Dadurch kommt es nicht nur international, sondern auch innerhalb Deutschlands zu einer zusätzlichen Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Branche der Konzertveranstalter.

Die Besteuerung auf die Produktionsgesellschaften führt dazu, dass die kulturelle Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland weiter eingeschränkt wird. Der Verband der Deutschen Konzertveranstalter (VDKD) tritt seit langem für eine Neuregelung der Ausländerbesteuerung ein. Die Absenkung der Ausländersteuer auf 20% ab 01.01.2003 durch das Bundesfinanzministerium wird nur als ein erster Schritt in die richtige Richtung gesehen. Der VDKD erwartet von einer neuen Bundesregierung, dass sie mutig an eine gesamte Reform der Künstlerbesteuerung in Deutschland herangeht und so ermöglicht, dass renommierte internationale Künstler Deutschland als Auftrittsort wieder verstärkt in ihre Tourneeplanung mit einbeziehen.

Um die Konzertbranche zu stärken und die Erwartungen vieler tausender Konzertbesucher auch in Zukunft erfüllen zu können, fordert der Verbandspräsident des VDKD, Michael Russ, baldmöglichst einen Erörterungstermin im Bundesfinanzministerium, um so seiner Forderung Nachdruck zu verleihen: "Die Weichen für die Ausländerbesteuerung müssen neu - und zwar im Interesse der kulturellen Vielfalt des Landes - gestellt werden."



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