Adult-Verifikations-System "ueber18.de" kann weiter vertrieben werden / Gericht lehnt einstweilige Verfügung gegen Erodata GmbH ab

21.01.2003, 11 Uhr - Huch Medien GmbH


Adult-Verifikations-System "ueber18.de" kann weiter vertrieben werden
Gericht lehnt einstweilige Verfügung gegen Erodata GmbH ab

Mainz, den 21. Januar. (press1:iBOT) Das in Deutschland vielfach verwendete Jugendschutzsystem "ueber18.de" kann auch in seiner neuen Version (V.2) weiter vertrieben und genutzt werden. "ueber18.de" ist ein von der Erodata GmbH angebotenes Adult-Verifikations-System (AVS). Es funktioniert als elektronisches Sicherheitsschloss und hält so Minderjährige von der Nutzung von Webseiten fern, die für diese nicht geeignet sind. Seit Ende November 2002 wird das Programm von dem Mainzer Softwareunternehmen mit erweiterten Funktionen angeboten.

Ein Wettbewerber der Erodata GmbH hatte vor dem Landgericht Bochum versucht, den Vertrieb der sehr erfolgreich gestarteten, neuen Version von "ueber18.de" mittels einstweiliger Verfügung zu stoppen. Dies lehnten die Richter jedoch ab. Es fehle ein Grund zum Erlass einer solchen Verfügung, so das Gericht.

Zur Begründung ihrer Auffassung hatte die Antragstellerin auf die Rechtsauffassung der Länderstelle jugendschutz.net verwiesen. Die in Mainz ansässige Stelle für den Jugendschutz in Mediendiensten hatte Zweifel an der jugendschutzrechtlichen Zulässigkeit von "ueber18.de" geäußert. Im Prozess hatte die Erodata GmbH jedoch durch Vorlage entsprechender Dokumente dargelegt, dass die Meinung von jugendschutz.net von anderen maßgeblichen Autoritäten nicht geteilt werde. So hätte sich etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) der Auffassung von jugendschutz.net nicht angeschlossen. Auch Staatsanwälte und ein auf diesem Gebiet namhafter juristischer Experte teilten die Meinung von jugendschutz.net nicht, argumentierte die Erodata GmbH.

"Wir werden auch in Zukunft konsequent gegen den aus unserer Sicht unhaltbaren Standpunkt von jugendschutz.net vorgehen", erklärte Erodata-Geschäftsführer Tobias Huch. Besonders unverständlich sei, dass jugendschutz.net von AV-Systemen verlange, dass diese nur einen kostenpflichtigen Zugang zu geschlossenen Benutzergruppen erlaubten. Dies sei weder mit dem Grundgesetz noch mit dem in diesem Jahr in Kraft tretenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vereinbar. Beide gewährleisteten das Recht, Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen beispielsweise Pornografie auch unentgeltlich zugänglich zu machen. Die Rechtsauffassung der Länderstelle sei also stark korrekturbedürftig.

Gleichzeitig wies die Erodata GmbH darauf hin, dass die Version 2 von "ueber18.de" über neue, im Hinblick auf den Jugendschutz wertvollen, Merkmale verfüge. So sei "ueber18.de" jetzt als erstes deutsches AVS mit der Klassifizierung nach dem internationalen Standard der ICRA (Internet Content Rating Association) versehen worden. Die Erodata GmbH hat sich dazu entschlossen dem zukunftsträchtigen ICRA-System in Deutschland als Standard des Content-Ratings zum Durchbruch zu verhelfen und so den Jugendschutz in Deutschland in kürzester Zeit stark zu verbessern.

In den nächsten Wochen werden alle 25.000 Businesskunden der Erodata GmbH aufgefordert, ihre jugendgefährdenden Seiten (über 60.000 Internetseiten) mit ICRA auszustatten. Die fertigen ICRA-Signaturen möchte Erodata künftig auf Ihren Webportalen jedem zur Verfügung stellen und zusätzlich Informationen für Eltern zur Verfügung stellen, damit die nötige Medienkompetenz auch an die Erziehungsberechtigten gelangt.


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