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Oberlandesgericht legalisiert Website-Klau
(press1:iBOT) Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt dem Diebstahl von Web-Design und Grafiken grünes Licht gegeben. Das meldet der Branchendienst iBusiness.de Nach den Informationen des Branchendienstes hatte ein Münchner Provider auf Unterlassung geklagt, nach dem ein Konkurrent sdieser eine Website inklusive Quelltexten, Grafiken und Design für sein eigenes Internetangebot kopiert hatte. Obwohl die Gerichte in zwei Instanzen bestätigten, dass es sich bei der NTEK-Website um ein Plagiat handelt, wiesen Landgericht wie Oberlandesgericht die Klage ab. Die Begründung: Die Website habe in ihrer Gesamtheit trotz der investierten Kosten keine "erforderliche Schöpfungshöhe", um urheberrechtlich als Werk schützenswert zu sein. Das, was der Beklagte übernommen hätte, nämlich Grafiken und Farbkombination, "wäre nicht so originell, dass darauf Urheberrechtsschutz gegeben werden könne", so das Berufungsurteil.
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