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Meldungen dieses Unternehmens:

Wieviel die digitale Wirtschaft verdient - Gehalts- und Karrierevergleich Digitale Wirtschaft 2010
[19.10.09, 15 Uhr]
Zukunftsstrategien für den Medienmarkt: Studie "Web-to-Print 09/10" erscheint im HighText Verlag
[25.06.09, 15 Uhr]
Studie zeigt, wie Onlinehändler mehr verkaufen können
[25.02.09, 09 Uhr]
Guided Tours: iBusiness führte 600 werbetreibende Unternehmen über die online-marketing-düsseldorf
[19.09.08, 15 Uhr]
Ranking EMail-Marketing: Größte deutsche Newsletter-Vermarkter ermittelt
[18.09.08, 08 Uhr]
Die größten deutschen Affiliate-Anbieter und Agenturen
[17.09.08, 08 Uhr]
adROM ist größter deutschsprachiger EMail-Adresslieferant
[16.09.08, 15 Uhr]
Poster: Die wichtigsten Investoren und Projekte im Deutschen Web 2.0
[19.05.08, 14 Uhr]
Projekt "Open Source Africa" auf dem European African Business Summit am 28. April 2008 in Hamburg
[23.04.08, 09 Uhr]
Interaktiv-Branche spürt den Aufschwung - Geschäftserwartung vergleichbar mit 2000
[19.07.07, 10 Uhr]
Oberlandesgericht legalisiert Website-Klau

(press1:iBOT) Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt dem Diebstahl von Web-Design und Grafiken grünes Licht gegeben. Das meldet der Branchendienst iBusiness.de

Nach den Informationen des Branchendienstes hatte ein Münchner Provider auf Unterlassung geklagt, nach dem ein Konkurrent sdieser eine Website inklusive Quelltexten, Grafiken und Design für sein eigenes Internetangebot kopiert hatte.

Obwohl die Gerichte in zwei Instanzen bestätigten, dass es sich bei der NTEK-Website um ein Plagiat handelt, wiesen Landgericht wie Oberlandesgericht die Klage ab. Die Begründung: Die Website habe in ihrer Gesamtheit trotz der investierten Kosten keine "erforderliche Schöpfungshöhe", um urheberrechtlich als Werk schützenswert zu sein. Das, was der Beklagte übernommen hätte, nämlich Grafiken und Farbkombination, "wäre nicht so originell, dass darauf Urheberrechtsschutz gegeben werden könne", so das Berufungsurteil.
"Nach diesem Urteil kann nun jeder Webseiten inklusive Quelltexten und Grafiken kopieren wie er lustig ist" zitiert iBusiness den Kläger.


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