Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der press1 Originaltext-Pressedienste


Für die Nutzung der press1-Angebote gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des HighText Verlags für Anzeigen, die Sie im folgenden einsehen können. Darüber hinaus gelten die folgenden Regeln für die Nutzung von press1:


Besondere Bedingungen für die Nutzung der press1-Dienste

  • Der Auftraggeber versichert, über alle nötigen Rechte an dem an HighText übermittelten Material zu verfügen und zur Vergabe des Auftrags berechtigt zu sein.
  • Der Kunde kann den Versandzeitpunkt für Pressetexte frei wählen. Versandaufträge, die während der üblichen Bürozeiten von 9 bis 17 Uhr online aufgegeben werden, werden zeitnah bearbeitet. HighText garantiert keine Zustellung der Versandaufträge innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.
  • Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Verteiler neben Journalisten auch andere am Thema interessierte Empfänger enthält. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dies selbst zu berücksichtigen, insbesondere bei Meldungen mit Sperrfrist.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die technisch einwandfreie Übertragung seines Versandauftrages an HighText anhand der von dem System zur Verfügung gestellten Preview-Funktionen selbst zu kontrollieren. In der Preview erkennbare Fehler, insbesondere bei Formatierungen, berechtigen nicht zur Wandelung oder Minderung.
  • Die Bestätigung der von System angezeigten Preise bzw. Belastungen von Kontingentkonten ist eine verbindliche Auftragserteilung. Ein Storno ist nach Versanddurchführung nciht mehr möglich.
  • Eine Änderung der Inhalte ist ab dem Start des E-Mail-Versandes generell ausgeschlossen (Quellentreue). Der Kunde hat lediglich die Möglichkeit, einen Text für den weiteren öffentlichen Abruf selbst zu sperren.
  • HighText kann nicht garantieren, dass die Anmeldung des Textmaterials bei den Suchmaschinen zu einer Aufnahme in den jeweiligen Index führt.
  • Werbetexte werden nicht akzeptiert.
  • HighText behält sich vor, Aussendungen abzulehnen, die die redaktionellen Anforderungen an Inhalt, Form und Themenbereich nicht erfüllen.
  • HighText ist berechtigt, aus den übermittelten Pressemitteilungen ohne Rücksprache mit dem Kunden eine redaktionelle Kurzfassung zu Produzieren und zu verbreiten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen des HighText Verlags

  1. "Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Unternehmensinformationen (Pressemitteilung, Bildmaterial, Logo, Geschäftsbericht, Dokumente) eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder einer elektronischen Publikation zum Zweck der Verbreitung.
  2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
  3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
  4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
  5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
  6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses- und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Beilagen- und Beihefteraufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen und Beihefter, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
  7. Für rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen und Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Eine Anzeige ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn der Auftraggeber Film oder Vorlage nicht rechtzeitig anliefert und die Anzeige nicht bis zum Anzeigenschluss storniert. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten. Wenn Druckunterlagen digital übertragen werden, gelten die Vorgaben für digitale Übertragung von Druckunterlagen als Vertragsbestandteil.
  8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigen Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber das Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeiten der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die entsprechende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlers zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
  9. Schaltet der Auftraggeber einen kostenpflichtigen Eintrag bei einem kostenfreien redaktionellen Text (beispielsweise ein Logo bei einem Firmeneintrag), so hat der Auftraggeber nur dann Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz, wenn der kostenpflichtig georderte Teil ganz oder teilweise unleserlich, unrichtig oder unvollständig abgedruckt wurde. Bei fehlerhaftem kostenfreien redaktionellen Text besteht kein Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz.
  10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Die Lieferung von mehr als einem Korrekturabztug/Korrekturlauf werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  11. Platzierungsvorschriften sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Verlags gültig. Platzierungswünsche bei Beilagen sind ausgeschlossen.
  12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
  13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und dem Ausgleich offener Rechnungen abhängig zu machen.
  14. Kosten für die Anfertigung bestellter Layouts und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.
  15. Aus einer Auflagenminderung kann bei Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich tatsächlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Auflagenminderung berechtigt nur dann zur Preisminderung, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren mehr als 50 v. H. und darüber 25 v. H. beträgt.
  16. Der Verlag leistet keine Gewähr bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg.
  17. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Zuschriften auf Chiffreanzeigen werden auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
  18. Abbestellungen von Anzeigen- und Beilagenaufträgen müssen bis zum Anzeigenschluss erfolgen. Stornierungen von Anzeigenaufträgen für spezifische Ausgaben, Sonderpublikationen oder Platzierungen sind nur möglich, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Verlag kann die entstandenen Satz- bzw. Produktionskosten in Rechnung stellen. Ist kein Anzeigenschluß definiert, gilt eine Frist von 14 Tagen bis zum vereinbarten Veröffentlichungstermin als letzter Stornotermin.
  19. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik usw. entbinden den Verlag von den eingegangenen Verpflichtungen.
  20. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Wettbewerbs- und Urheberrechts, frei.
  21. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
  22. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen haftet der Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  23. Jeglicher Nachlass entfällt bei Konkurs, Insolvenz und Zwangsvergleich.
  24. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages.

Vertragspartner

press1 ist eine Marke der

HighText Verlag Graf und Treplin OHG
Schäufeleinstr. 5
80687 München
Telefon: (089) 57 83 87-0
Telefax: (089) 57 83 87-99
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Gesellschafter: Joachim Graf (50%) und Daniel Treplin (50%)
Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Joachim Graf
Verantwortlich für Anzeigen: Daniel Treplin
Verantwortlich für den Inhalt der Pressefächer: Das jeweils herausgebende Unternehmen und der dort genannte Verantwortliche.