"ueber18.de" siegt weiter vor Gericht

18.03.2005, 17 Uhr - Huch Medien GmbH


(press1) - Gerichte weisen Verfügungsanträge gegen Verwender des beliebten Altersverifikationssystems zurück
Das im Internet weit verbreitete Altersverifikationssystem (AVS) "ueber18.de" setzt seinen Siegeszug vor Gericht fort. Das Landgericht Essen wies schon am 23. Februar einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen einen Verwender von "ueber18.de" zurück. Der Antragsteller hatte argumentiert, das Altersverifikationssystem "ueber18.de" verstoße gegen Jugendschutzrecht; seine Verwendung benachteilige ihn im Wettbewerb.

Die Essener Richter konnten dem nicht folgen. Der Antragsteller habe seinen Verfügungsanspruch nicht glaubhaft gemacht. Aus dem Tatsachenvortrag des Antragstellers gehe nicht hervor, dass der Antragsgegner durch den Einsatz von "ueber18.de" nicht sichergestellt habe, dass seine Web-Site nur Erwachsenen zugänglich sei. Die Verfasser des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages hätten für Altersverifikationssysteme keine Face-to-Face-Kontrolle vorgesehen. Die durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) postulierten Anforderungen hätten keine präjudizielle Wirkung für den zu entscheidenden Fall. Eine ungenügende Sicherheit von "ueber18.de" sei auch nicht offenkundig. Das Gericht hob hervor, dass eine sehr große Wahrscheinlichkeit dafür spreche, dass ein an Pornografie interessierter Jugendlicher, der auf ein "ueber18.de"-Tor stoße, den Weg des geringsten Widerstandes vorziehen werde und spätestens bei der Frage nach Namen und Bankdaten den Zugangsversuch abbrechen werden.

Noch deutlicher erteilte das Landgericht Krefeld am 8. März demselben Antragsteller eine Absage (Az. 12 O 148/04). Dieser hatte gegen einen Verwender von "ueber18.de" eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Verfügung hob das Landgericht Krefeld aber nach mündlicher Verhandlung wieder auf. Der Antragsteller sei gar nicht antragsbefugt. Durch den Einsatz des Altersverifikationssystems "ueber18.de" könne ihm kein Nachteil erwachsen. Seine Auffassung hat das Landgericht inzwischen in einem weiteren Urteil (Az. 12 O 150/04) bekräftigt.

Am 16. März weigerte sich schließlich auch das Landgericht München II, gegen einen Verwender von "ueber18.de" eine einstweilige Verfügung zu erlassen (Az. 1HKO 683/05). Auf den Antragsteller kommen nun hohe Prozessgebühren zu.

Erodata-Geschäftsführer Tobias Huch sagte in Mainz: "Die Aktionen der Gegner von "ueber18.de" werden langsam zur Lachnummer. Vielleicht wäre es sinnvoller, wenn Wettbewerber weniger Prozesse führen und sich stattdessen um die Weiterentwicklung von Altersverifikationssystemen bemühen würden, um den Jugendschutz zu stärken. Dies entspricht jedenfalls unserer Absicht."


Huch Medien GmbH
z.H. Tobias Huch
E-Mail: thuch@huchmedien.deTel.: +49 6131 69850-51
Fax: +49 6131 69850-55