Handy-Freisprechset Mac Neck - im Auto erlaubt?

10.03.2002, 18 Uhr - Muehlbauer-Verlag und Versandbuchhandlung


Handy-Freisprechset Mac Neck - im Auto erlaubt?
(press1: iBOT) - Das Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage bei laufendem Motor ist in Deutschland teuer. Wer während der Fahrt mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muß 30 Euro Verwarnungsgeld zahlen. Fahrradfahrer zahlen 15,00 Euro.

Grundsätzlich gilt: Der Fahrer darf das Gerät zum Telefonieren nicht in die Hand nehmen. Das gilt sowohl, wenn das Auto fährt, als auch im stehenden Fahrzeug, solange der Motor läuft , beispielsweise im Stau oder an einer roten Ampel.

Gestattet ist das Telefonieren mit einem Handy nur dann, wenn es an eine Freisprecheinrichtung angeschlossen ist. Erlaubt ist auch die Verwendung eines Freisprech-Kopfhörers (Head-Set), wenn der Fahrzeuglenker dabei das Handy nicht in die Hand nehmen muß.

Der Wortlaut des Handy-Verbots - § 23 StVO - Absatz 1a

Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Da es jedoch seitens des Bundesverkehrsministerium keine gesetzliche Definition der Freisprecheinrichtung gibt - eine solche unterbleibt, weil die technische Entwicklung schnell voranschreitet - , kann gegenwärtig nicht mit letzter Sicherheit beurteilt werden, wie eine Freisprecheinrichtung beschaffen sein muß, damit ein Verstoß gegen diesen neuen Absatz 1a des § 23 StVO bei Telefonaten während der Fahrt ausgeschlossen ist.

Um nicht gegen das Handy-Verbot zu verstoßen, ist es nach heutiger Auffassung erforderlich, daß das Telefon fest installiert ist und bei der Bedienung nicht in der Hand gehalten werden muß. Zulässig ist daher Telefonieren mittels Head-Set, wenn das Telefon fest installiert ist, z.B. in einer Halterung am Armaturenbrett, und nur das Ohrteil des Head-Sets vom Fahrer ans Ohr geführt werden muß. Die nähere Abgrenzung der erlaubten Freisprecheinrichtungen wird der Praxis überlassen.

Daher ist derzeit nicht mit letzter Sicherheit die Frage zu klären, ob Mac Neck, das weltweit erste Freisprechset zum Umhängen, gleichgesetzt werden kann mit den zulässigen Head-Sets, wenngleich diese Erfindung aus dem Hause Tatch eine gelungene Lösung ist, freihändig mit dem Handy zu telefonieren.

Weitere Informationen zu Mac Neck:

http://www.macneck.muehlbauer-verlag.de/
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Tel.: (089) 95 15 73

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