CSRD-Ausweitung verändert Beschaffung und Markenkommunikation im Handel
21.09.2026, 17 Uhr - PReasiest B.V.
22. September 2026 - In diesem Jahr reichen tausende weitere europäische Unternehmen zum ersten Mal einen Nachhaltigkeitsbericht nach den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive ein. Was auf den ersten Blick wie eine reine Berichtspflicht wirkt, zieht sich in der Praxis durch sämtliche Unternehmensbereiche. Auch Marketing und Beschaffung bleiben davon nicht unberührt.
Die EU verabschiedete die CSRD als Richtlinie 2022/2464
Ende 2022. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive und weitet den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich aus. In der zweiten Phase, die das Geschäftsjahr 2025 betrifft und deren Berichte 2026 fällig werden, fallen alle großen Unternehmen unter die Pflicht, sofern sie mindestens zwei von drei Schwellenwerten überschreiten: 250 Beschäftigte, 40 Millionen Euro Nettoumsatz oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme.
Wer als Unternehmen jetzt Lieferketten und Beschaffungsprozesse durchleuchtet, stößt auf Bereiche, die bisher wenig Beachtung fanden. Werbemittel und Unternehmenspräsente gehören dazu. Wer gezielt nachhaltige Werbeartikel beschaffen möchte, findet beispielsweise bei Greengiving
ein Sortiment, das ausschließlich aus recycelten, biologisch abbaubaren oder Fair-Trade-zertifizierten Produkten besteht.
Berichtspflicht erfasst jetzt deutlich mehr Handelsunternehmen
Die erste Phase der CSRD betraf vorwiegend große börsennotierte Konzerne, die ohnehin bereits unter die alte Berichtspflicht fielen. Mit der zweiten Phase ändert sich das grundlegend. Mittelständische Handelsunternehmen, Filialisten und größere E-Commerce-Anbieter, die bislang keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellen mussten, sind nun erstmals betroffen.
Für diese Unternehmen bedeutet das einen erheblichen Aufwand bei der Datenerhebung. Die European Sustainability Reporting Standards verlangen detaillierte Angaben zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung. Jede Ausgabe, auch für Werbematerialien oder Kundengeschenke, kann potenziell in den Bericht einfließen.
Werbemittel rücken in die Nachhaltigkeitsbilanz
In vielen Unternehmen lief die Beschaffung von Werbeartikeln bisher weitgehend losgelöst von der Nachhaltigkeitsabteilung. Marketingteams bestellten Kugelschreiber, Taschen oder Notizbücher primär nach Preis und Lieferzeit. Unter der CSRD gerät diese Praxis unter Druck, weil Scope-3-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette offengelegt werden müssen.
Das hat praktische Konsequenzen. Einkaufsabteilungen fragen zunehmend Nachweise über Materialherkunft, Produktionsbedingungen und Recyclingfähigkeit an. Anbieter nachhaltiger Werbeartikel, die solche Informationen transparent bereitstellen, gewinnen dadurch an Relevanz. Greengiving.de etwa dokumentiert für jedes Produkt, ob es recycelt, biologisch abbaubar, aus nachwachsenden Rohstoffen gefertigt oder Fair-Trade-zertifiziert ist.
Parallel dazu spielt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
eine Rolle. Seit Anfang 2024 gilt es für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und verpflichtet zur Prüfung von Menschenrechts- und Umweltrisiken in der Lieferkette. Auch Zulieferer von Werbemitteln fallen grundsätzlich unter diese Sorgfaltspflicht.
Umweltaussagen unter strengerer Kontrolle
Neben der Berichtspflicht verschärft die EU auch die Anforderungen an Umweltaussagen in der Unternehmenskommunikation. Die Europäische Kommission legte 2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie zu Umweltaussagen
vor, die sogenannte Green Claims Directive. Sie soll sicherstellen, dass Begriffe wie "klimaneutral", "umweltfreundlich" oder "nachhaltig" nur noch verwendet werden dürfen, wenn sie durch unabhängige Überprüfung belegt sind.
Für den Handel bedeutet das: Wer nachhaltige Werbegeschenke einsetzt und dies in der Kundenkommunikation hervorhebt, braucht belastbare Belege. Ein bedruckter Jutebeutel allein macht noch keine glaubwürdige Nachhaltigkeitsstrategie. Entscheidend ist, ob Material, Produktion und Lieferkette tatsächlich dokumentiert nachhaltig sind.
Was sich im Tagesgeschäft konkret ändert
Für Marketing- und CSR-Verantwortliche im deutschen Handel ergeben sich aus der Regulierungswelle drei unmittelbare Handlungsfelder. Die Beschaffung von Werbemitteln braucht klare Nachhaltigkeitskriterien, die zum CSRD-Bericht passen. Umweltbezogene Aussagen in Kampagnen und auf Produkten müssen belegbar sein. Und die Dokumentation entlang der Lieferkette wird zur Pflicht statt zur Kür.
Spezialisierte Lieferanten nachhaltiger Werbeartikel können hier einen Teil der Komplexität abnehmen, etwa durch transparente Produktdatenblätter und zertifizierte Materialien. Unternehmen wie Greengiving liefern solche Nachweise standardmäßig mit und bieten eine digitale Druckvorschau, die den Freigabeprozess beschleunigt.
Die regulatorische Entwicklung zeigt eine klare Richtung. Nachhaltigkeit im Handel wird nicht mehr über Absichtserklärungen definiert, sondern über nachprüfbare Daten. Wer seine Beschaffungsprozesse jetzt anpasst, vermeidet später aufwendige Korrekturen und nutzt die Berichtspflicht als Anlass, auch im Kleinen konsequent zu handeln.
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