Studie: Mehr als jeder Zweite verzichtet aus Kostenangst auf sein Recht
07.10.2026, 15 Uhr - NLTS Global Analytics s.r.o.
(press1) - Plze/Berlin, 7. Oktober 2026. 53 Prozent der Menschen in Deutschland haben schon einmal darauf verzichtet, rechtliche Schritte einzuleiten oder weiterzuverfolgen, weil sie die möglichen Anwalts- oder Gerichtskosten scheuten. 30 Prozent ist das mehrfach passiert, weiteren 23 Prozent einmal. Das zeigt eine repräsentative Erhebung des Meinungsforschungsinstituts Civey mit jeweils 5.000 Befragten je Frage, die das Legal-Tech-Unternehmen NLTS Global Analytics Mitte September durchführen ließ.
Für genau diesen Fall gibt es Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe: staatliche Unterstützung bei den Kosten einer Rechtsberatung oder eines Gerichtsverfahrens für Menschen mit geringem Einkommen. 74 Prozent der Befragten haben davon schon einmal gehört, 23 Prozent nicht.
Die Kenntnis hängt an Beruf und Bildung. Unter Arbeiterinnen und Arbeitern kennen nur 59 Prozent die Instrumente, unter Menschen ohne Berufsabschluss 66 Prozent, unter denen, die noch in Ausbildung sind, 54 Prozent. Nach beruflicher Stellung am besten informiert sind Beamtinnen und Beamte mit 84 Prozent und Führungskräfte mit 78 Prozent. Zwischen Beamten und Arbeitern liegen 25 Prozentpunkte, und sie liegen genau falsch herum.
Umgekehrt beim Verzicht, und zwar in denselben Gruppen: 66 Prozent der Arbeiterinnen und Arbeiter haben schon einmal auf rechtliche Schritte verzichtet, bei Beamtinnen und Beamten sind es 38 Prozent. Nach Beschäftigungsstatus betrachtet, trifft es Selbstständige am häufigsten (65 Prozent; die Hälfte aller Selbstständigen sogar mehrfach), gefolgt von Arbeitslosen und Nichterwerbspersonen (60 Prozent).
"Wer sein Recht nicht durchsetzt, weil er die Kosten fürchtet, verliert es faktisch. Und wer nicht weiß, dass es dafür staatliche Hilfe gibt, kann sie auch nicht beantragen. Diese beiden Zahlen gehören zusammen gelesen: Die Lücke ist am größten bei Arbeiterinnen und Arbeitern und bei Menschen ohne Abschluss, also dort, wo ein Anwaltshonorar am ehesten das Haushaltsbudget sprengt", sagt Frank Drescher, Geschäftsführer von NLTS Global Analytics.
Beratungshilfe wird zugleich nur noch halb so oft bewilligt wie 2019. Nach der amtlichen Statistik des Bundesamts für Justiz wurden 2024 insgesamt 248.447 Anträge auf Beratungshilfe bewilligt, bei Kosten von 23,5 Millionen Euro. Fünf Jahre zuvor waren es noch 499.568 Bewilligungen und 48,0 Millionen Euro. Im längeren Rückblick ist der Einbruch noch deutlicher; 2013 wurden 752.550 Anträge bewilligt, dreimal so viele wie heute. Zugleich wird ein deutlich größerer Teil der Anträge zurückgewiesen als früher: 2013 waren es 7,5 Prozent, 2024 14,6 Prozent. Die Statistik erfasst die anwaltliche Beratungshilfe; Bremen und Hamburg, wo nach § 12 Beratungshilfegesetz die öffentliche Rechtsberatung an ihre Stelle tritt, sind nicht enthalten.
Die vollständige Mitteilung mit allen Tabellen, der Auswertung nach Alter, Bildung und Beschäftigungsstatus sowie der Methodik: https://nlts.eu/presse/pkh-2026
Methodik: Das Meinungsforschungsinstitut Civey befragte im Auftrag von NLTS Global Analytics vom 17. bis 19. September 2026 online jeweils 5.000 Menschen in Deutschland ab 18 Jahren. Der statistische Fehler des Gesamtergebnisses beträgt 2,6 Prozentpunkte. Die amtlichen Zahlen stammen aus der Beratungshilfestatistik 1981 bis 2024 des Bundesamts für Justiz (Stand 29. September 2025).
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Beamte kennen die staatliche Hilfe häufiger, Arbeiter verzichten häufiger auf ihr Recht
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