ueber18.de setzt Dialog mit Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) fort

31.07.2003, 11 Uhr - Huch Medien GmbH


AVS mit Abfrage der Personalausweisnummer nach Ansicht von Experten geeignet

(press1: iBOT) - Mainz, den 31.07. Die Erodata GmbH, Anbieterin des im Internet weit verbreiteten Altersverifikationssystems "ueber18.de", setzt den im Juli begonnenen Dialog mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) fort. Am 16. Juli hatten Vertreter der Gesellschaft und Mitglieder der neu gegründeten Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei einem Treffen in München Aspekte von Altersverifikationssystemen erörtert. Das Mainzer Softwareunternehmen hatte sein System erläutert und dargelegt, warum es mit der geltenden Rechtslage in Einklang stehe. Bereits im April hatte das Amtsgericht Unna geurteilt, dass ueber18.de auch nach neuem Jugendschutzrecht als Altersverifikationssystem geeignet sei.

Das Mainzer Softwarehaus erklärte ferner, eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems anzustreben. Kurzfristige technische Verbesserungen ließen sich erzielen, wenn die KJM dafür eintrete, dass die Bundesdruckerei für Prüfzwecke ihre Datenbank zur Verfügung stelle. In dieser Datenbank sind alle gültigen Personalausweisnummern gespeichert. Ein Vertreter der Erodata GmbH verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass das AVS "ueber18.de" mit Unterstützung des Bundesministeriums des Innern (BMI) entstanden sei. Wenn der Staat sichere Altersverifikationssysteme fordere, müsse er das ihm Zumutbare unternehmen, um technische Verbesserungen zu unterstützen. Mittel- und langfristig hält die Anbieterin von "ueber18.de" einen Ausbau des Systems durch die Integration von Geldkarten und anderer Hard- und Softwarelösungen für möglich.

Sowohl die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) als auch Verbände wie der Interessenverband Neue Medien (IVNM) und andere Experten haben inzwischen erklärt, dass ihrer Meinung nach Altersverifikationssysteme, die auf der Abfrage von Personalausweisnummern beruhen, unter gewissen technischen Voraussetzungen rechtlich zulässig seien. Die persönliche Ausgabe des Personalausweises im Einwohnermeldeamt sei eine "Face-to-face"-Kontrolle, wie sie die KJM in der Vergangenheit mehrfach gefordert hatte. Auf einer Anhörung am 22. Juli forderte die FSM die KJM ferner auf, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesdruckerei ihre Personalausweis-Datenbank so bald wie möglich für Prüfzwecke öffne. Der IVNM verwies auf ein Rechtsgutachten des Leipziger Professors Christian Berger, der das System "ueber18.de" für rechtlich einwandfrei hält.

Die KJM hat inzwischen in einer Pressemitteilung eine "zweite Anhörung" angekündigt; die Erodata GmbH begrüßt dies.


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