diabetes-world.net: DDG-Tagung 2005: Qualitätssicherung in der Diabetologie

17.06.2005, 10 Uhr - www.diabetes-world.net


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Von Redaktion diabetes-world.net
Zugelassene Krankenhäuser, stationäre Vorsorgeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen und demnächst ambulante Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement (QM)-System einzuführen, so Dr. med. Michael Jecht vom Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe, Medizinische Klinik Berlin, im Rahmen der 40. Jahrestagung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG).
Unsicherheit besteht, welchen Anforderungen QM-Systeme genügen müssen und was darüber hinaus im Rahmen von QS und Leistungstransparenz zu erfüllen ist. Die §§135ff des SGB V verpflichten alle Leistungsanbieter (Krankenhäuser und Arztpraxen) an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der QS teilzunehmen mit dem Ziel der Verbesserung der Ergebnisqualität. Heben die etablierten QM-Verfahren [KTQ, EFQM etc.] auf die Beurteilung der allgemeinen Prozesse eines Unternehmens ab, so fehlt bisher ein fachspezifisches QM, das die diabetologische Qualifikation ausreichend abbildet und damit als Grundlage für eine Beurteilung (und Bezahlung) der Fachkompetenz dienen kann.

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat nach Jecht diesen Mangel erkannt und fordert bei der Anerkennung von Behandlungseinrichtungen ein diabetesspezifisches QM. Zurzeit sind zwei unterschiedliche Verfahren zur Zertifizierung von Behandlungseinrichtungen in der Diabetologie durch die DDG anerkannt (DQM und QMKD).

St. Vincent DeklarationEine erste Richtungsgebung in Bezug auf Qualitätspolitik politischer Forderungen und Patientenrechte stellt die St.Vincent Deklaration dar. Unter der Leitung der WHO und der internationalen Diabetesföderation (IDF) wurden 1989 in St. Vincent erstmals für alle Länder Europas die defizitäre Versorgung der Diabetiker festgestellt und konkrete Fünfjahresziele zur Verbesserung definiert.

In diesem Rahmen wurden messbare Ziele benannt und mit dem DiabCare Datensatz Qualitätsindikatoren definiert. Daraus haben sich in Deutschland mehrere nennenswerte Initiativen entwickelt.

  • Gesundheitspass DiabetesMit dem Gesundheitspass Diabetes wurde erstmals ein Basisstandard zur Verlaufsdokumentation von Diabetikern etabliert, den der Ausschuss DQI der DDG (DQI = Dokumentation, Qualitätsmanagement und Informationstechnologie) jährlich überarbeitet und aktualisiert.
  • Qualitätsinitiativen in der Diabetologie Im Laufe der letzen Jahre haben sich eine Vielzahl von Initiativen und Arbeitsgruppen in der Diabetologie gebildet und etabliert. Beispielhaft seien genannt:
    AKD: Die Arbeitsgemeinschaft Klinische Diabetologie (AKD) der DDG (http://www.med.uni-jena.de/akd): Nach den Prinzipien eines modernen QM wird die Diabetestherapie in den Teilaspekten Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität beurteilt. Die Struktur- und Prozessqualität werden durch gegenseitige passive und aktive Hospitationen untersucht. Die Ergebnisqualität wird durch persönliche Nachuntersuchung einer unselektierten Stichprobe aller geschulten Patienten erfasst. Die Ergebnisse werden im Arbeitskreis im Rahmen der Jahrestagung offen (nicht anonymisiert!) diskutiert.
    FQSD (Forum Qualitätssicherung in der Diabetologie): Ziel ist die Erfassung des Ist-Zustandes der Therapie des Diabetes mellitus als erster Schritt einer QS. Es soll eine Verbesserung der Struktur- und Prozessqualität anhand verfügbarer Daten erreicht werden.

Anerkennung von "Behandlungseinrichtungen" der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)Einen weiteren Schritt zur Realisierung eines QM in der Diabetologie stellen die Anerkennungsrichtlinien der DDG dar. Um von der Fachgesellschaft als qualifizierte Einrichtung anerkannt zu werden, wird neben dem Nachweis der Strukturqualität der Nachweis eines QM gefordert. Hier erfolgt zusätzlich zwingend ein externes Audit, d.h. die Überprüfung der Angaben.

QM-Institutionen haben sich um Akkreditierung bei der DDG beworben. Das QM des Berufsverbandes Klinischer Diabeteseinrichtungen (http://www.bvkd.de): "QMKD", orientiert sich an der formalen Struktur des KTQ Manuals. Diabetologische Konkretisierungen werden formuliert und im Audit überprüft. Hiermit ist die Kompatibilität zum KTQ-Verfahren sichergestellt. KTQ steht für "Kooperation für Transparenz und Qualität im Krankenhaus" (http://www.ktq.de) und ist ein krankenhausspezifisches Zertifizierungsverfahren zum internen QM.

Diabetes Qualitäts-Modell [DQM]Ein weiteres Verfahren, das die Zertifizierung von höher spezialisierten Einrichtungen der DDG ermöglicht, ist DQM (http://www.dqm-online.de).
Mit DQM können die Anwender ihre spezifischen diabetologischen Besonderheiten besser erfassen und darstellen, gleichzeitig den Anforderungen von KTQ, proCum Cert oder DIN EN ISO 9001:2000 gerecht werden Hierdurch wird Doppelarbeit vermieden.

QM erfasst systematisch die Unterschiede zwischen angestrebten (Soll) und tatsächlich erreichten Leistungsresultaten (Ist), analysiert die Ursachen und leitet Verbesserungen ein. Merkmale und Voraussetzungen zur Anerkennung sind:
  • Beteiligung an allen verbindlichen externen Maßnahmen der Qualitätssicherung
  • transparente Strukturdaten
  • Überprüfung durch unabhängige Dritte
  • begrenzte Gültigkeit des Zertifikates
  • kontinuierliche Verbesserung.

Die Anerkennung (Zertifikat) durch einen unabhängigen Dritten, d.h. die Überprüfung von außen (Audit) stärkt die Position der diabetologischen Leistungsanbieter gegenüber den Vertragspartnern und gegenüber möglichen Rechts- (Schadens-) ansprüchen.

DQM ersetzt nicht ein umfassendes externes QM-System.

Zweck des diabetesspezifischen QM
  • 1. Mit den Akkreditierungsverfahren zielt die DDG bewusst auf eine Stärkung der Diabeteseinrichtungen in den Verhandlungen mit Krankenkassen und KVen mit der Folge von Planungssicherheit durch Nachweis von Standards.
  • 2. Es werden mit diesen QM-Verfahren innovative Zeichen für alle medizinischen Fachgesellschaften gesetzt.


Quelle:Kurzreferat von Dr. med. Michael Jecht, Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe, Medizinische Klinik - Diabetologie, Berlin


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