dmmv richtet Schlichtungsstelle fuer Internet-/Multimedia und Softwarebranche ein

06.12.2001, 09 Uhr - Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.


dmmv richtet Schlichtungsstelle fuer Internet-/Multimedia und Softwarebranche ein

Ziel ist die aussergerichtliche Schlichtung von Konflikten z.B. bei Vertraegen


(press1: iBOT, 5.12.2001) Erstmals hat der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. eine Schlichtungsstelle fuer die Digital Economy (Internet-/Multimedia- und Softwarehersteller- und Dienstleister sowie –Inhaltebranche) eingerichtet. Sie sorgt fuer eine aussergerichtliche Schlichtung fuer Streitigkeiten rund um computer-gestuetzte, interaktive Medien-/ Software- und Kommunikationsprodukte.

Ziel einer solchen Schlichtungsstelle ist die Vermeidung langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen. Vor einigen Jahren noch kein Thema, so setzt sich heute zunehmend die Erkenntnis durch, dass aussergerichtliche Streitschlichtung sinnvoll ist. Dabei geht es zum einen um die Anpassung der „Streitkultur“ an die Beduerfnisse der Branche, die den oft fehlenden Dialog wieder zunehmend foerdert – und zum anderen um die Entlastung der Justiz. So muss sich diese beispielsweise in Nordrhein Westfalen etwa mit 130.000 gerichtlichen Verfahren im Jahr beschaeftigen, die allein im unteren Streitwertbereich bis 1.200 DM liegen.
In der Digital Economy mit ihren kurzen Innovationszyklen kommt noch der entscheidende Aspekt der Zeitersparnis bei einem Schlichtungsverfahren hinzu: "Es kann nicht sein, dass aufgrund von langwierigen Gerichtsprozeduren die Einfuehrung eines Produktes oder einer Anwendung derart verzoegert wird, dass der Wert der Innovation am Ende drastisch minimiert wird", so Alexander Felsenberg, Vizepraesident & Geschaeftsfuehrer Deutscher Multimedia Verband (dmmv) e.V... Mit einer Schlichtungsstelle als eine Art Katalysator koennen Probleme vielfach schneller und damit kostenguenstiger aus dem Weg geraeumt werden und damit auch ein echter Hemmfaktor – naemlich die Verzoegerung oder gar Behinderung einer Produktweiterentwicklung oder Markteinfuehrung durch langwierige Gerichtsverfahren.

Ferner gilt in der Medienwelt das Sprichwort "Man sieht sich immer zwei Mal" in besonderem Masse. Die Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch konstruktive Loesungsansaetze, die unter Schlichterleitung gemeinsam mit den Parteien erarbeitet werden sollen fuehrt dazu, dass kuenftige Geschaeftsbeziehungen nicht notwendigerweise durch einen Rechtsstreit belastet werden.
Wie gut eine Schlichtungsstelle wirklich ist, beantwortet der Leiter der dmmv-Schlichtungsstelle, Rechtsanwalt Jens Roehrborn: "Prinzipiell kann man sagen, dass durch die Schlichtung dasselbe Ziel wie in einem Gerichtsverfahren, nur fachkompetenter und schneller erreicht werden kann, wenn die streitenden Parteien zuvor vereinbaren, das der Schiedsspruch bindend ist (Schiedsvereinbarung)." So ist es moeglich diese Vorgehensweise einer aussergerichtlichen Schlichtung bereits zu Beginn einer Geschaeftsbeziehung zu vereinbaren. Der Vorteil liegt auf der Hand: Einen Kunden, den man behalten moechte, zerrt man nicht unbedingt gleich vor Gericht. Zudem findet eine Schlichtung immer unter Ausschluss der Oeffentlichkeit statt. Wer also seine Streitigkeiten nicht gleich im Licht der Oeffentlichkeit austragen moechte, ist mit einer Schlichtungsstelle gut beraten.
Der Fokus der dmmv-Schlichtungsstelle liegt auf:
Rechts- und Vertragsverhaeltnissen der Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik, Rechts- oder Wettbewerbsschutz bei Multimediaprodukten und -dienstleistungen sowie
bei Software, e-Commerce und Content, Arbeitsverhaeltnissen und Vertraegen mit freien Mitarbeitern und Fragen der Bewertung von Software und anderen Immatrialgueterrechten.

Mit dem Expertenpool des dmmv stehen Schlichter mit umfangreichen fachlichen Qualifikationen in allen oben genannten Aspekten zur Verfuegung.

Mit seiner Schlichtungsordnung stellt der dmmv ein zuegiges, nichtoeffentliches Verfahren zur Streitbeilegung zu ueberschaubaren Kosten zur Verfuegung. Diese Schlichtungsordnung ist das Ergebnis der Arbeit des Arbeitskreises "Recht" im dmmv, unter inhaltlicher Leitung und wesentlichem Beitrag von Rechtsanwalt Jens Roehrborn, Rechtsanwaelte Knoll, Roehrborn & Partner, Muenchen, Leipzig, Berlin.


Kontakt: Deutscher Multimedia Verband (dmmv) e.V.
Claudia Straesser / Tel. 0211 – 600 456-26; Fax: -33 / mailto: straesser@dmmv.de