dmmv warnt vor unuebersehbaren Risiken bei der Reform des Urhebervertragsrechts

09.10.2001, 13 Uhr - Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.


dmmv warnt vor unuebersehbaren Risiken bei der Reform des Urhebervertragsrechts
Der umstrittene Kabinettsentwurf zum Urhebervertragsrecht beeintraechtigt die Zukunft der Software-/ Multimediaunternehmen in Deutschland negativ, so befuerchtet der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V.. Der Weg zu einer tatsaechlichen Besserstellung der Urheber muss ueber einen vorsichtigen Ausbau des bereits bestehenden Nachforderungsrechtes erfolgen. Denn die Forderung nach einer „angemesssenen Verguetung“ im nachhinein fuehrt faktisch zu einer Abschaffung der Privatautonomie und ist damit ein unkalkulierbares Risiko fuer Unternehmen.

Duesseldorf, Berlin 9. Oktober 2001. (press1: iBOT) – Der Kabinettsentwurf zum urheberrechtlichen Reformvorhaben beabsichtigt die Staerkung der vertraglichen Stellung von Urhebern gegenueber Verwertern, um „unter den Vertragspartnern ein Gleichgewicht der Kraefte herbeizufuehren“. In ihrer praktischen Umsetzung bedeutet die Regelung aber eine branchenuebergreifende Neukonzeptionierung der Vertragsbeziehungen im Urheberrecht. Dem Gesetzesentwurf zufolge soll dem Urheber in Zukunft ein gesetzlicher Anspruch auf „angemessene Verguetung“ zustehen, der –als Daueranspruch ausgestaltet- noch nachtraeglich geltend gemacht werden kann. Die Verhandlungsautonomie der Vertragsparteien wird damit aufgehoben und durch eine allgemeine, von den Zivilgerichten ausgeuebte Preiskontrolle ersetzt. „Fuer den neuen und innovationskraeftigen Wirtschaftszweig Internet/Multimedia duerfen durch einen derart schwerwiegenden Eingriff in die Privatautonomie keine Rechtsunsicherheiten und Bilanzrisiken kuenstlich geschaffen werden“, betont Rainer Wiedmann, Praesident des Deutschen Multimedia Verbandes.

Seit einigen Jahren nimmt die Nutzung von Internet im privaten, beruflichen wie im oeffentlichen Bereich in Deutschland konstant zu. Bereits jetzt ist die digitale Wirtschaft im Hinblick auf Wachstum und Beschaeftigung trotz der Krise der vergangenen Monate einer der wichtigsten Wirtschaftszweige mit zweistelligen Wachstumsraten auch im Jahre 2001. „Mit diesem Gesetz sollen kuenftig Entwickler von Software die Regelungen uebergestuelpt bekommen, die fuer kuenstlerisch taetige Urheber entwickelt wurden. Hier wurde das Thema Urheberrecht zu einseitig betrachtet und die Auswirkungen fuer den Wirtschaftszweig Softwareindustrie uebersehen.,“ so Alexander Felsenberg, Vizepraesident und Geschaeftsfuehrer des dmmv.

Die Auswirkungen der Reform werden letztendlich auch die Verhandlungsposition der Urheber beeintraechtigen. Die Unternehmen werden die erhoehte Planungsunsicherheit auf ihre Auftragnehmer abwaelzen. Es ist davon auszugehen, dass es zu einer Herabsetzung der Erstverguetung kommt. „Multimedia-Kreative, die zusammenwirkend ein Werk erschaffen, werden das Risiko des Unternehmens mittragen muessen, dass ein Einzelner nachtraeglich einen Anspruch auf „angemessene“ Verguetung geltend macht.“, befuerchtet Stefanie Krones, Rechtsreferentin beim dmmv.

Kontakt: Deutscher Multimedia Verband (dmmv) e.V.
Claudia Straesser / Tel. 0211 – 600 456-26; Fax: -33 / mailto:truchsess@dmmv.de