Online-Vermittlung steht hoch im Kurs bei Stellensuche

03.01.2001, 00 Uhr - ohb - Beratung für Neue Medien und PR


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Pressemeldung

Online-Vermittlung steht hoch im Kurs bei Stellensuche

Die berufliche Herausforderung ist das wichtigste Kriterium bei der Jobentscheidung

Hamburg, 3. Januar 2000. (press1: iBOT)

Jobline.de (www.jobline.de), ein führender Online-Personalvermittler in Europa, hat erstmals über 5.500 deutsche Nutzer in einer freiwilligen, anonymen Online-Umfrage zu Aspekten der Online-Stellenvermittlung sowie zur persönlichen Einstellung zu Karriere und Arbeitswelt befragt.

38 Prozent der Befragten stufen dabei das Internet bereits heute als eine sehr gute Plattform ein, einen neuen Job zu finden. 35 Prozent wollen auch zukünftig auf Jobs in klassischen Stellenanzeigen achten und 27 Prozent nehmen die persönlichen Kontakte als Weg zum neuen Job sehr ernst.

Zu den wichtigsten Kriterien für die Auswahl des neuen Arbeitsplatzes zählen bei den Befragten mit 55 Prozent Nennung (bis zu drei Mehrfachnennungen möglich) die neue berufliche "Herausforderung“, gefolgt von einem "höheren Gehalt“ (46 Prozent), der "Zusammenarbeit mit netten Kollegen/Kolleginnen“ (44 Prozent) und die "Verantwortung“ (43 Prozent). Bedeutungslos bei den Entscheidungskriterien für den zukünftigen Arbeitgeber sind bei den Befragten mit nur fünf Prozent "mehr Urlaubstage“ bzw. mit zwei Prozent, "wenig Reisetage“ im neuen Job zu haben.

Jobline (www.jobline.org) ist mit 499 Mitarbeitern in 12 europäischen Ländern und 644.000 registrierten Nutzern ein führender Online-Personalvermittler in Europa. Das Unternehmen betreut europaweit rund 9000 Unternehmen und Institutionen als Kunden bei der Suche nach qualifiziertem Personal.

In Deutschland ist Jobline.de seit Februar 2000 online. Gesellschafter von Jobline.de sind die holtzbrinck networXs AG (45 Prozent), München, und Jobline International AB (55 Prozent), Stockholm.





Diese Ankündigung stellt kein Angebot für den Verkauf von Wertpapieren in die USA dar. Die hier erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden nicht gemäß dem erweiterten US Wertpapiergesetz von 1933 zugelassen und dürfen nicht in den USA oder zugunsten von amerikanischen Personen angeboten oder verkauft werden, es sei denn gemäß einer Befreiung von den Registrierungsvorschriften des erweiterten US Wertpapiergesetzes von 1933.

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