Rechtswidrige Nierenlebendspende? Berufung vor OLG Düsseldorf.

19.04.2016, 10 Uhr - Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.,


(press1) - 19. April 2016 - Haben Düsseldorfer Transplantationsmediziner Nierenlebendspenderin falsch aufgeklärt?

Mit Spannung wird die Gutachteranhörung am Donnerstag, den 21. April 2016 um 14.00 Uhr vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-8 U 115/12) zur Klage einer Nierenlebendspenderin, die nach der Spende an Fatigue erkrankte, erwartet. In Folge der Nierenlebendspende im Jahr 2007 kam es bei der Spenderin zu erheblichen Leistungseinbußen und immer wiederkehrenden Erschöpfungszuständen, so dass die ehemals sehr sportliche junge Frau ihren Beruf als Fluglotsin nicht mehr ausüben konnte.

Das Landgericht Düsseldorf gab der Klägerin in erster Instanz Recht. Schon die formalen Vorschriften des Transplantationsgesetzes zur Aufklärung seien von den Transplantationsmedizinern der Universitätsklink Düsseldorf rechtwidrig nicht beachtet worden. Gegen dieses Urteil legte die Klinik Berufung ein, so dass es zur Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf kam. Das OLG Düsseldorf erkannte die grundsätzliche Bedeutung der Frage auch der inhaltlichen Aufklärung vor einer Nierenlebendspende und gab daher ein Gutachten zur Aufklärung und Behandlung der Nierenlebendspenderin in Auftrag.

Zu diesem Gutachten findet nun vor dem OLG Düsseldorf am Donnerstag die Anhörung des Gutachters statt.

Die Sitzung ist öffentlich.


Ralf Zietz, 1. Vorsitzender
Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.
27321 Thedinghausen

Fon: 04204-685478

Email: mailto:ralf.zietz@nierenlebendspende.comInternet: http://www.nierenlebendspende.com