Sonderkündigungsrecht bei der Autoversicherung

01.12.2008, 16 Uhr - ino24 AG


(press1) - 1. Dezember 2008 - Vier Millionen Deutsche werden bis zum Jahresende ihre Autoversicherung gewechselt haben. Da teure Anbieter bis zum vierfachen Beitrag verlangen, macht das auch Sinn.

"Die meisten können immer noch wechseln, auch wenn sie den regulären Kündigungstermin verpasst haben. Eigentlich war dieser am 30.11. vorbei".

Peter Föll, Vorstand der ino24 AG, weist auf das Sonderkündigsrecht hin. Dieses greift, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht hat. "Ob der Beitrag erhöht wurde, erkennt der Verbraucher oft gar nicht. Findige Versicherer verstecken den "Vergleichsbeitrag" oft so gut, dass der Kunde diesen gar nicht findet. Wenn der neue Beitrag höher liegt als der Vergleichsbeitrag, können Sie bis zu 4 Wochen nach Erhalt der neuen Rechnung kündigen".

Unter http://www.ino24.de bietet ino24 einen KFZ-Vergleichsrechner an, über den jeder Verbraucher einen Preis- und Leistungsvergleich für allen gängigen Versicherungen machen kann. "So ein Vergleich dauert maximal 10 Minuten und spart schnell ein paar Hundert Euro pro Jahr".


Die ino24 AG mit Sitz in Pleidelsheim betreibt seit 2001 eines der ersten Online-Vergleichsportale für Versicherungen und wurde 1987 gegründet. Aus einer einfachen Idee entwickelte das Unternehmen den digitalen Versicherungsabschluss vom ersten Mausklick bis zur E-Mail-Police. Heute verfügt ino24 über Techniken, die alle zentralen Geschäftsabläufe der Versicherungswirtschaft automatisieren. Diese Techniken nutzt ino24 selbst und stellt sie anderen Marktteilnehmern in unterschiedlichen Ausprägungen zur Verfügung.

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