Gütetermin zwischen VDKD und Land Berlin/Stiftung Berliner Philharmoniker beim Landgericht Berlin gescheitert

09.10.2002, 22 Uhr - Goldmann PR


Pressemitteilung vom 9. Oktober 2002

Gütetermin zwischen VDKD und Land Berlin/Stiftung Berliner Philharmoniker beim Landgericht Berlin gescheitert -
Verband der Deutschen Konzertdirektionen beklagt Wettbewerbsverstoß


(press1: musikpresse.de) - Das Landgericht Berlin hat die Entscheidung in dem Rechtsstreit zwischen dem Verband der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) und dem Land Berlin sowie der Stiftung Berliner Philharmoniker auf den 5.11.2002 festgelegt.

Zur Entscheidung des Landgerichtes Berlin sagte Prof. Dr. Johannes Kreile, Rechtsanwalt der Sozietät Nörr Stiefenhofer Lutz und Justitiar des Verbandes der Deutschen Konzertdirektionen: "Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen bedauert, daß es nicht zu einer gütlichen Einigung gekommen ist, um das - wie in anderen Städten auch - geordnete Nebeneinander von privaten und öffentlichen Konzertveranstaltern in der Zukunft zu sichern. Die Verhandlung hat gezeigt, daß die Politik des Landes und der Stiftung Angriffsflächen bietet."

Der VDKD hatte beim Landgericht Berlin eine Klage gegen das Land Berlin und die Stiftung Berliner Philharmoniker eingereicht, deren Ziel die Schaffung gleicher Bedingungen für subventionierte und private Veranstalter ist, um der Wettbewerbsverzerrung durch Dumpingpreise der öffentlichen Hand entgegenzuwirken.

Durch den gezielten Einsatz öffentlicher Finanzmittel (Subventionen) entgegen ihrer Zweckbestimmung können öffentliche Veranstalter wie z.B. die Stiftung Berliner Philharmoniker bei Fremdkonzerten systematisch und wie-derholt Konzertkarten zu Dumpingpreisen anbieten. Diese sind bewußt nicht kostendeckend kalkuliert. Dadurch kommt es zu einer unzulässigen Preisunterbietung und zu einer Wettbewerbsverzerrung in Hinblick auf private Konzertveranstalter, bei deren Preisen alle branchenüblich zu berücksichti-genden Kosten eingestellt sind.

In der mündlichen Verhandlung am 8.10.2002 war ein zentraler Erörterungspunkt die Frage, ob eine Veranstaltertätigkeit der Stiftung der Berliner Philharmoniker für Fremdkonzerte kostendeckend sein muss.

Prof. Dr. Johannes Kreile machte nochmals deutlich, daß es dem Verband nicht darum geht, die staatliche Kulturförderung zu unterbinden, sondern lediglich darum, den Verdrängungswettbewerb zu stoppen und gleiche Rahmenbedingungen für private wie öffentliche Veranstalter zu schaffen.

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