OLG Köln-Termin um eventuell 30-jährigen Grünenthalfilz in Conterganstiftung

06.02.2018, 14 Uhr - BCG - Bund Contergangeschädigter u. Grünenthalopfer e.V.


(press1) - 6. Februar 2018 - Am 15.2.2018 findet vor dem OLG Köln um 14:30 Uhr ein Prozess statt, dessen Brisanz bedeutender ist, als es auf den ersten Blick aussieht: Das Verfahren beleuchtet die der Öffentlichkeit bisher unbekannt gebliebenen und möglichen jahrzehntelangen Verflechtungen zwischen dem Herstellerunternehmen Grünenthal, der Conterganstiftung und dem Bundesfamilienministerium. Gleichzeitig wirft das Verfahren erneut die Frage auf, ob nicht bei der Abwicklung des Conterganskandals das Herstellerunternehmen durch politische Einflussnahme gegenüber den Interessen der Conterganopfer begünstigt wurde. Je nachdem welche Antworten sich daraus ergeben, müsste vielleicht das ganze Conterganverfahren neu aufgerollt werden.

Kläger ist der durch seine Conterganschädigung arm- und beinlose Andreas Meyer. Meyer ist seit 2009 Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung und seit 2006 Vorsitzender des BCG. Beklagter ist RA Karl Schucht. Schucht ist Partner in der bekannten Sozietät Toews Hertel Marchand in Bonn. Zudem war Schucht von 2004 bis Ende 2009 Vorsitzender der Medizinischen Kommission der Conterganstiftung. Danach war Schucht bis 2014 Vorstandsmitglied der Stiftung.

Schucht hatte 2013 in einem Brief an die Abgeordneten des damaligen Bundesfamilienausschusses Meyer unterstellt, als Sachverständiger im Ausschuss öffentlich Unwahrheiten über Vorkommnisse innerhalb der Conterganstiftung gesagt zu haben. So hat Meyer 2013 im Ausschuss gesagt, dass Grünenthal über 30 Jahre lang in der Conterganstiftung Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganopfer gehabt habe. Zudem habe Grünenthal auch noch die medizinischen Gutachter der Stiftung bezahlt. Schucht behauptete dagegen 2013 in seinem Brief, Grünenthal habe zu keiner Zeit Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganopfer gehabt. Die medizinischen Akten seien stets in der Conterganstiftung aufbewahrt worden. Ferner seien die Gutachter der medizinischen Kommission stets aus Mitteln der Conterganstiftung bezahlt worden.

Meyer verklagte am 7.6.2016 Schucht auf Unterlassung und Widerruf.

Dreh- und Angelpunkt ist nach Meyer die Doppelrolle von RA Herbert Wartensleben. Wartensleben war nicht nur Leiter der Rechtsabteilung und des Ressorts Marketing der Firma Grünenthal. Wartensleben war zudem von 1972 bis Ende 2003 Vorsitzender der Medizinischen Kommission der bundesdeutschen Conterganstiftung. In dieser Eigenschaft konnte Wartensleben Einfluss darauf nehmen, ob ein Betroffener contergangeschädigt ist oder nicht. Die Medizinische Kommission beurteilt auch, wie schwer der Schädigungsgrad des jeweiligen Betroffenen ist. Nach dem Schädigungsgrad wird z.B. die Höhe der Conterganrente bemessen. Wartensleben war auch später immer wieder Rechtsvertreter der Firma Grünenthal in Sachen Contergan; zuletzt im Jahr 2007 in den Prozessen um den ARD-Zweiteiler "Eine einzige Tablette". Laut einer schriftlichen Mitteilung Grünenthals von 2014 erfolgte die Bestellung Wartenslebens für den Posten des Vorsitzenden der Medizinischen Kommission im Jahr 1972 durch die damalige SPD-Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit.

Brisant an dem Verfahren ist: Wenn Meyer den Prozess gewinnt, dann hätte nicht nur Schucht gegenüber den Abgeordneten die Unwahrheit gesagt. Nein. Auch die Bundesregierung hätte gegenüber den Bundestagsabgeordneten die Unwahrheit gesagt. Denn das heutige seit 1972 für die Bundesregierung über die Conterganstiftung die Aufsicht führende Bundesfamilienministerium erklärte ebenfalls u.a. in einer Antwort im Jahr 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, dass Schuchts Brief auch die Meinung der Bundesregierung abbilde.

Das Landgericht Bonn untersagte Schucht in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil am 10.5.2017 unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 ¤ sowie ersatzweise mit bis zu 6 Monaten Ordnungshaft weiter zu behaupten:

"Herr Meyer hat behauptet, 30 Jahre lang habe Grünenthal in der Conterganstiftung auch auf die medizinischen Akten der Betroffenen geschaut. Diese Behauptung ist unwahr. Grünenthal hat zu keiner Zeit Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt. Die medizinischen Akten wurden und werden stets in der Geschäftsstelle der Conterganstiftung aufbewahrt."

Ferner muss RA Schucht gegenüber den Abgeordneten des Bundesfamilienausschusses der 17. Wahlperiode schriftlich richtig stellen:

"Hiermit stelle ich richtig. Herrn Meyers Äußerungen waren nicht unwahr. Die Grünenthal GmbH hatte in der Person ihres Leiters der Rechtsabteilung und des Ressorts Marketing, Rechtsanwalt Herbert Wartensleben, der von 1972 bis 2003 Vorsitzender der medizinischen Kommission der Conterganstiftung war, Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt."

Im übrigen wurde Meyers Klage gegen Schucht abgewiesen.

Meyer und Schucht haben Berufung gegen die jeweils ihre Anträge abweisenden Teile des Urteils eingelegt.

Beide Berufungen werden nun vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt.

Ort und Termin der Gerichtsverhandlung:
Datum: 15.2.2018
Uhrzeit: 14:30 Uhr
Ort: Oberlandesgericht Köln,
Reichensberger Platz 1, 50670 Köln
Raum: Sitzungssaal 301, 3. Etage

Infos zur Barrierefreiheit: http://www.olg-koeln.nrw.de/behoerde/behinderte/index.php
Gebärdensprachdolmetscher sind vor Ort!

Am Eingang des Gerichtsgebäudes finden Einlasskontrollen statt. Dort können Wartezeiten entstehen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit sie rechtzeitig im Gerichtssaal sein können. Führen Sie bitte ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass oder einen gleichgestellten Identitätsnachweis) mit.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgendem Links:

http://www.gruenenthal-opfer.de/Statement_Andreas_Meyer_1_02_2013http://www.gruenenthal-opfer.de/Schreiben_Karl_Schucht_22_02_2013http://www.gruenenthal-opfer.de/Zwei_kleine_Anfragen_Linke_4_4_2013http://www.gruenenthal-opfer.de/Material_LG_Urteil_Meyer_vs_Schucht_10_05_2017http://www.gruenenthal-opfer.de/Gerichtstermin_Meyer_g_Schucht_15_2_2018