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Forderung der zukunftslosen Pornoindustrie geschmacklos
"Liberale Gesetze sind wichtiger, als Geldregen für marode Firmen" (press1) - 16. Januar 2009 - Die Forderungen des BEH-Geschäftsführers Uwe Kaltenberg, der für einen Teil der stationären Erotikbranche spricht, stellen nach Auffassung von Tobias Huch eine bedenkliche Auffassung von staatlicher Hilfe dar. In der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise sind staatliche Hilfen für Unternehmen, die durch diese Faktoren in eine unvorhersehbare Schieflage geraten sind, ein wichtiges Mittel, um Arbeitsplätze zu sichern und die ansonsten gesunde Wirtschaft zu schützen. Die Fonds der Bundesregierung sind jedoch kein Selbstbedienungsladen, in dem sich marode Firmen frei bedienen können, um ihr gescheitertes oder veraltetes Geschäftsmodell noch ein paar Monate oder Jahre künstlich am Leben zu erhalten und ihre privaten "Pferdchen ins Trockene" zu bekommen. Anstatt sich mit solchen Äußerungen öffentlich lächerlich zu machen, benötigt die deutsche Erotikbranche eher eine Liberalisierung der Pornografiegesetzgebung (z.B. §184d StGB und JMStV) und somit eine Angleichung an die Marktbedingungen in allen anderen Ländern der freien Welt. Durch die - so Huch - verfassungswidrige Pornografiegesetzgebung hat man es geschafft die gesamte Internet-Erotikbranche in die Nachbarländer (Österreich, Schweiz, Niederlande) zu drängen und verzichtet so grundlos auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Gegen diese Gesetzgebung liegt von Tobias Huch seit dem 30. März 2005 eine umfangreiche Verfassungsklage (1 BvR 710/05) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und von einer Aufhebung der erlassenen Gesetze ist laut Meinung viele Rechtsexperten auszugehen. Kurzinfo zu Tobias Huch: Downloads zu dieser Pressemitteilung:
Huch Medien GmbH z.H. Tobias Huch E-Mail: thuch@huchmedien.de Tel.: +49 6131 69850-51 Fax: +49 6131 69850-55 Share:
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